Vorsicht bei Reiserücktritts-Versicherungen – RegioFinanz in Waldkirch berät Sie gerne
Beim Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sollte man sich unbedingt die Versicherungsbedingungen genau anschauen bzw. von einem Versicherungsmakler anschauen lassen. Nicht alle Versicherer genügen deutschen Standards. Die Abmahnung, die der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einem irischen, aber auch hierzulande tätigen Anbieter zustellen ließ, zeigt dies. Das Bedingungswerk dieser Versicherung sei teilweise unwirksam, so der BdV.
Nicht klar formuliert sei, so die Verbraucherschützer, wann der Versicherer eigentlich in der Pflicht ist. Für den versicherten Reiserücktritt wird nur „höhere Gewalt“ wird angeführt, das lässt großen Spielraum für Interpretationen. Die auslösenden Ereignisse genauer zu benennen ist Marktstandard (zum Beispiel unerwartete Erkrankungen oder gravierende Verletzungen durch einen Unfall).
Außerdem ist es Versicherern seit einer Gesetzesreform von 2008 verboten, bei grober Fahrlässigkeit die Leistung zu verweigern. Doch genau das sehen die beanstandeten Bedingungen vor. Die Leistung darf nur in dem Maß gekürzt werden, in dem das fahrlässige Verhalten Anteil an der Auslösung des Versicherungsfalls hatte.
RegioFinanz, der Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, hilft Ihnen gerne in der Frage nach der richtigen Reiserücktrittsversicherung weiter. Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie vorbei in unserem Büro in Waldkirch.