Schnee und Eis – Gefahr für Hausbesitzer
Beinahe jeder Hausbesitzer hat eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Doch auch die hat gewisse Grenzen und wer als Hausbesitzer seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert ihren Schutz. Nicht nur Gehwege und Zufahrten müssen im Winter schnee- und eisfrei gehalten werden, sondern auch bedrohliche Eiszapfen beispielsweise an Regenrinnen müssen entfernt werden. Bei Schädigung eines Dritten durch eine Dachlawinen entschädigt die Versicherung in der Regel, bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern übernimmt das meist die Privathaftpflichtversicherung. Ein Schild, was Passanten vor Lawinen warnt, hebt die Haftung des Hausbesitzers übrigens nicht auf.
Schäden am Gebäude durch Schnee und Eis können in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Dafür muss allerding der Elementarschutz vereinbart sein. Auch in der Hausratversicherung sollte auf Elementarschutz nicht verzichtet werden, da oft nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden kommen.
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