Beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung fällt immer wieder der Begriff „Überschussbeteiligung“. Was genau heißt das? Bei der Tarifberechnung für Versicherungen mit langer Laufzeit wie der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Anbieter Annahmen darüber treffen, wie sich ihre Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Jahren entwickeln werden. Überschüsse entstehen, wenn die Aufwendungen für Berufsunfähigkeitsrenten und die übrigen Kosten niedriger sind als ursprünglich angenommen. Sprich, wenn weniger Leute berufsunfähig werden als gedacht. Weitere Überschüsse können Versicherungen erzielen, wenn sie Teile der Versicherungsbeiträge gewinnbringend an Kapitalmärkten anlegen.
Versicherte haben laut Paragraf 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Anspruch auf eine Beteiligung an den Überschüssen. Ob und in welcher Höhe ein Anbieter Überschüsse erwirtschaftet, ist allerdings nicht garantiert und kann sich im Laufe der Zeit verändern. Die Versicherungsgesellschaften können das Geld auf verschiedene Arten an ihre Kunden weiterreichen.
Es gibt drei Arten der Überschussbeteiligung:
Bonusrente – Beim Bonussystem erhöht sich die garantierte Berufsunfähigkeitsrente entsprechend der zu verrechnenden Überschussbeteiligung. Davon profitieren aber nur diejenigen Versicherten, die tatsächlich berufsunfähig werden und deshalb Anspruch auf eine Rente haben. Zwar wird derzeit jeder Vierte vor Rentenalter berufsunfähig, doch ist diese Variante, da sie nur im Leistungsfall greift, nicht wirklich zu empfehlen.
Beitragsverrechnung – Alle Kunden des Versicherungsunternehmens erhalten eine Gutschrift auf ihren Beitrag. Die Überschussanteile werden mit dem kalkulierten Bruttobeitrag verrechnet, sodass sie letztlich eine geringere Prämie zahlen – den sogenannten Nettobeitrag. Sinken die Überschüsse, steigt die zu zahlende Prämie. Dennoch profitieren Sie bei dieser Variante direkt und bei jeder fälligen Prämienzahlung.
Schlussüberschuss – Die gesamte Summe wird bei Vertragsende an den Versicherungskunden ausgezahlt wie bei einem Sparvertrag. Versicherte sollten diese Variante meiden. Wer Risikoabsicherung und Sparen voneinander trennt, bleibt flexibler. Außerdem können steuerliche Nachteile bei Auszahlung des Schlussüberschusses daraus erwachsen.
Einige BU-Versicherer bieten grundsätzlich nur eine Art der Überschussbeteiligung an. Bei anderen Anbietern können Kunden wählen und die Form im Versicherungsvertrag selber festlegen. Wir bei RegioFinanz empfehlen meist, die Beitragsverrechnung zu nutzen. Denn dabei profitieren Versicherte schon bei der nächsten fälligen Prämienzahlung von Überschüssen ihres Anbieters und die Versicherte BU Rente ist in von der Höhe her festgeschrieben.
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