Der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen ist zwar festgeschrieben, dennoch haben diese gewisse Möglichkeiten der zusätzlichen Kostenübernahme.
So gibt es zahlreiche gesetzliche Kassen, die ganz oder teilweise für homöopathische Therapien und Medikamente aufkommen. Allerdings können gesetzlich Versicherte, denen die Kostenübernahme in diesem Bereich wichtig ist, bald gezwungen sein, für die Kosten selbst aufzukommen.
Das französische Gesundheitsministerium möchte die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 abschaffen. Grund dafür ist, dass deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich belegt werden kann. Das hat den einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach dazu veranlasst, zu fordern, diese Leistung aus dem Leistungskatalog der optionalen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen komplett zu streichen. Unterstützt wird er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird.
Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, gibt es für die betroffenen gesetzlich Versicherten eine Alternative: die private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen.
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