bAV – Schutz vor Altersarmut?
Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Unter anderem gehört die Pensionskasse dazu. Die Betriebsrente über die Pensionskasse soll zukünftig einen Insolvenzschutz mitbeinhalten. Denn diese birgt ein gewisses Risiko: Werden Arbeitgeber insolvent und können ihre Pensionskassenzusagen nicht mehr einhalten, sind die Betriebsrentner bislang nicht geschützt – denn der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) muss in dem Fall nicht einspringen. Der Europäische Gerichtshof bekräftigte dies jüngst.
Die Richter hierzulande forderten somit die Bundesregierung auf, einen Insolvenzschutz auch für diesen bAV-Durchführungsweg einzuführen. Denn sonst muss der Staat bei großen Verlusten eingreifen und Entschädigungen leisten. Falls die Pensionskassen unter den PSV-Schirm genommen werden, wie vom Bundesarbeitsministerium geplant, werden die Beitragskosten zur Pensionskasse wohl steigen, um die Absicherungskosten zu decken. Möglicherweise kann es für Arbeitgeber und ihre Angestellten dann ratsam sein, einen anderen Durchführungsweg zu wählen.
In jedem Fall ist die bAV ein Weg, die Gefahr drohender Altersarmut einzuschränken, da die meisten Formen bereits durch den PSV geschützt sind. Über die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge können Sie sich HIER informieren.
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