Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) beinhaltet alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.
Bei der bAV gibt es fünf verschiedene Varianten, d. h. Durchführungswege, die staatlich gefördert werden. Möglich ist sowohl eine durch den Arbeitgeber allein finanzierte bAV als auch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers oder eine arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte bAV.
• Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab und leitet die Beiträge an die Rentenversicherung weiter. Eine Direktversicherung kann als Entgeltumwandlung ausschließlich aus dem Brutto des Arbeitnehmers fließen, sie kann jedoch auch mischfinanziert werden durch Arbeitgeberzuschüsse und Entgeltumwandlung, bzw. nur arbeitgeberfinanziert. Seit 2019 muss der Arbeitgeber gesetzlich Entgeltumwandlungen mit 15% Kapital bezuschussen, wenn der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist.
• Direktzusage bzw. Pensionszusage: Hierbei sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen direkt die Zahlung einer Leistung zu (bei Ruhestand, Invalidität oder Tod). Der Arbeitgeber schließt hierfür oft im Hintergrund eine Versicherung ab oder bildet sonstige Rückstellungen, um den Verpflichtungen später nachkommen zu können.
• Pensionskasse: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an eine Pensionskasse, die sie verwaltet und als Rente oder Kapitalleistung auszahlt. Pensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen oder einer ganzen Branche getragen.
• Pensionsfonds: Dabei handelt es sich um eine rechtlich eigenständige Einrichtung zur Rentenvorsorge der Mitarbeiter. Sie räumt ihnen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen ein. In der Anlagepolitik haben Pensionsfonds freien Spielraum; das bedeutet, sie können bis zu 100 Prozent in Aktien anlegen, was eine höhere Rendite ermöglicht. Das Verlustrisiko ist in der Regel durch die Bruttobeitragsgarantie beschränkt.
• Unterstützungskasse: Bei dieser Form der bAV ist der Arbeitgeber der Träger einer rechtlich selbständigen Einrichtung, die sich der Rentenvorsorge widmet. Der Arbeitgeber fungiert als Trägerunternehmen und führt die umgewandelten Gehaltsteile des Arbeitnehmers als Zuwendungen der Unterstützungskasse zu. Der Arbeitgeber kann aber auch einfach Mitglied einer bestehenden Unterstützungskasse werden und so für seine Mitarbeiter dieses Modell relativ einfach anbieten.
Die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds werden als mittelbare (versicherungsförmige) Durchführungswege bezeichnet, da deren Finanzierung über ein rechtlich selbständiges Unternehmen erfolgt.
Für die Auswahl des Durchführungsweges sind neben der gewünschten Höhe der zugesagten Leistung arbeitgeberseits steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend.
So kommen Sie zu einer betrieblichen Altersversorgung
Schon seit 2002 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung. Das heißt, Sie können Teile Ihres Gehalts bzw. Sonderzahlungen in Beiträge zu einer bAV umwandeln. Welcher Durchführungsweg bzw. welche Gesellschaft dabei gewählt wird, entscheidet Ihr Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber lassen ihren Angestellten die Wahl, bei welchem Unternehmen sie ihre Altersversversorgung einbezahlen wollen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen – wie die meisten Arbeitnehmer – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein.
Das Wichtigste zur bAV im Überblick
• Bei der klassischen bAV übernimmt das Unternehmen die Beiträge für die Altersversorgung allein. Die arbeitgeberfinanzierte Variante ist für Angestellte die attraktivste Form der bAV.
• Arbeitnehmer können auch einen Teil ihres Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung einsetzen. Dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes dürfen seit dem vergangenen Jahr Beträge von bis zu 8% des Bruttoeinkommens pro Jahr per Entgeltumwandlung in die bAV fließen. Steuern und Sozialabgaben fallen für 4% des Lohns nicht an, weitere 4% sind steuerbefreit.
• Zahlen Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung selbst in die bAV ein, spart der Arbeitgeber Sozialabgaben. Diese Ersparnis muss er dem Arbeitnehmer für seinen Vertrag zur Verfügung stellen. Seit 2019 sind dies 15% des Beitrags.
• Die Entgeltumwandlung ist dann empfehlenswert, wenn Sie noch eine Altersversorgungslücke haben und voraussichtlich angestellt bleiben.
• Für Betriebsrenten muss später Einkommenssteuer gezahlt werden. Außerdem fallen bei gesetzlich Versicherten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung an.
Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge besonders empfehlenswert?
Weil die betriebliche Altersversorgung hohe Steuervorteile bietet und insbesondere für Geringverdiener eine Sozialversicherungsersparnis darstellt, ist sie prinzipiell für jeden Arbeitnehmer in Deutschland zu empfehlen. Steuervorteile ergeben sich durch den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge u. a. für Arbeitnehmer, die einen hohen individuellen Steuersatz haben. Denn bei ihnen wirkt sich die Steuerersparnis besonders spürbar aus. Auch wer sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz macht, sollte eine bAV in Erwägung ziehen. Die staatlich geförderten Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind Hartz-IV-sicher.
Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Insbesondere wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die Betriebsrente komplett übernimmt, sollten Sie nicht lange nachdenken. Diese Form der bAV lohnt sich immer! Für Geringverdiener lohnt es sich seit 2018 richtig. Bisher sah die Rechtslage vor, dass die Rentenzahlungen aus Riester- und betrieblicher Altersvorsorge komplett auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Daher profitierten Geringverdiener, die später Ihre Rente über die Grundsicherung aufstocken müssen, bislang nicht von einer zusätzlichen Altersvorsorge.
Nunmehr gelten jedoch neue Freibeträge: der Grundfreibetrag liegt bei 100 Euro pro Monat plus zusätzliche 30 Prozent auf den Betrag, der diese 100 Euro übersteigt. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 150 Euro werden also beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 plus 30 Prozent von 50 Euro). Insgesamt können Sie maximal 208 Euro aus Ihrer Riesterrente oder der Betriebsrente anrechnungsfrei behalten.
Ohnehin werden Geringverdiener mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis zu 26.400 Euro durch das Gesetz stärker gefördert: Zahlt der Arbeitgeber hier 240 bis 480 Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder Direktversicherung ein, erhält er vom Staat einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent beziehungsweise maximal 144 Euro.
Generell gilt:
• Zahlt der Arbeitgeber die bAV komplett oder beteiligt er sich an den Beiträgen, lohnt sich das Angebot.
• Übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge über die Entgeltumwandlung allein, sollte genau berechnet werden, ob sich diese Art der Vorsorge lohnt.
• Liegt Ihr Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, können Sie über die Gehaltsumwandlung erheblich weniger einsparen. Denn da Sie bereits den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zahlen, ist hier keine Einsparung möglich. Auf die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung wirkt sich arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung ebenfalls nicht aus.
Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob Sie von der bAV auch wirklich profitieren. Tatsächlich hat diese Form der Vorsorge einige Vorteile zu bieten. Dazu gehört unter anderem:
• Sie bauen sich eine zusätzliche lebenslange Rente auf.
• Wenn Sie die Vorsorge als Direktversicherung selbst finanzieren, legen Sie jeden Monat erheblich mehr Geld an, als Ihnen im Nettolohn fehlt, da Sie Steuern und Sozialabgaben sparen.
• Sie können von günstigen Gruppenverträgen profitieren.
• Je nach Anbieter ist es möglich, über die bAV zusätzliche Risiken wie eine Berufsunfähigkeit abzusichern oder eine Zusatzversorgung für Ihre Hinterbliebenen zu schaffen.
Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?
Leider hat die bAV nicht nur Vorteile, auch die Nachteile sollten Sie kennen:
• Die Gehaltsumwandlung bei einer Direktversicherung mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Sie zahlen weniger in die Sozialversicherungen ein. Das bedeutet, dass Sie durch die Gehaltsumwandlung etwas weniger gesetzliche Rente erhalten. Auch Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld fallen niedriger aus.
• Die spätere Zusatzrente unterliegt der Einkommenssteuerpflicht.
• Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, fallen Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse an. Da im Rentenalter der Arbeitgeberanteil entfällt, müssen Sie die gesamten Beiträge allein tragen.
Welche Vorteile hat die bAV für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber hält die bAV viele Vorteile bereit. In Zeiten, in denen Fach- und Führungskräfte schwer zu finden sind, sorgt die bAV für eine steigende Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber. Die positiven Rahmenbedingungen machen das Unternehmen für Bewerber interessant und bereits Angestellte werden enger an das Unternehmen gebunden. Dabei entscheiden Sie als Arbeitgeber, welche Art der betrieblichen Altersvorsorge Sie anbieten möchten. Außerdem sparen Sie rund 20 % der Sozialabgaben für den Anteil des Lohns ein, der über die Gehaltsumwandlung in die bAV fließt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das eingesparte Kapital in das Unternehmen einfließen lassen oder es den Mitarbeitern zusätzlich für die Vorsorge im Alter zur Verfügung stellen.
Die Vorteile der bAV für Arbeitgeber im Überblick:
• Imagegewinn für das Unternehmen
• Motivation und Bindung von Mitarbeitern
• freie Wahl des Durchführungsweges
• Einsparen von Sozialabgaben bei Gehaltsumwandlung
• Erfüllung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung
• je nach Ausgestaltung kein Ausweis in der Bilanz
• kein hoher Verwaltungsaufwand (je nach Ausgestaltung)
• günstige Gruppenversicherungen möglich