Betriebsrentenstärkungsgesetz – Betriebsrente auch attraktiv für Geringverdiener
Für viele Arbeitgeber in Niedriglohnbranchen wie Gebäudereinigung oder Gastronomie war die betriebliche Altersvorsorge für die Arbeitnehmer bislang keine Option.
Seit Anfang 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft getreten. Nun erhalten die Arbeitgeber für Beschäftigte mit einem Einkommen von maximal 2.200 Euro monatlich einen 30-prozentigen staatlichen Zuschuss zu Betriebsrentenbeiträgen. Die Hürde vor dem Anbieten und Einrichten einer Betriebsrente ist somit gesunken, was gerade in diesen Zeiten beim bisweiligen Ringen um gute Arbeitskräfte dienlich sein kann.
Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich auch für die Arbeitnehmer mehr. Wurde bislang die Betriebsrente mit der gesetzlichen Rente, so sie unter dem Grundsicherungsniveau lag, verrechnet, sind nun bis zu 100 Euro Betriebsrente ohne Abzüge von der Grundsicherung möglich.
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