Die betriebliche Altersvorsorge auf neuen Füßen
Im Jahr 2018 wurde die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Anfang 2018 auf neue Füße gestellt. Zum Wichtigsten der Reform gehören neben einer Geringverdienerförderung und höheren Freibeträgen im Alter sogenannte Sozialpartnermodelle, mit denen bAV-Lösungen in Tarifverträge aufgenommen werden können. Bislang wurde dieses Instrument jedoch nicht in die Praxis umgewandelt.
Endlich, wenn auch fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, ist das erste Sozialpartnermodell in trockenen Tüchern: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einigte sich mit einem Versichererkonsortium namens „Die Deutsche Betriebsrente“ auf eine tarifliche bAV. Als erstes Unternehmen wird einer der beteiligten Versicherer den rund 12.000 Arbeitnehmern des Betriebes deutschlandweit die neue Betriebsrente anbieten. Ein symbolisch wichtiger Schritt, da das Gespenst der Altersarmut angesichts der sinkenden gesetzlichen Rente für insbesondere Menschen mit geringem Einkommen immer realer und bedrohlicher wird. Die gesetzliche Rente wird Menschen mit geringem Einkommen zukünftig kaum zum Leben reichen. Weitere Sozialpartnermodelle sind in Planung.
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