Pflegezusatzversicherung

Immer mehr Menschen werden früher oder später zum Pflegefall. Einen Teil der Pflegekosten bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber wer zahlt den Rest? Eine private Pflegezusatzversicherung könnte Abhilfe schaffen – doch wie sinnvoll ist sie?

Die soziale Pflegeversicherung:

Die Pflegeversicherung, als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt, soll die finanziellen Belastungen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige abfedern und die Sozialhilfeträger entlasten. Zudem sollen alte und kranke Menschen davor bewahrt werden, im Fall der Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Da die soziale Pflegeversicherung nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten für Pflege abdeckt, besteht für Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen sollen das Risiko privater Zuzahlungen abfangen oder abmildern.

Die Pflegezusatzversicherungen:

Hier gibt es drei Arten:
Die Pflegerentenversicherung wird als Lebensversicherung angeboten. Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt sie je nach Hilfebedürftigkeit eine monatliche Rente aus.
Die Pflegekostenversicherung erstattet Kosten, die nach der Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung verbleiben.
Die Pflegetagegeldversicherung wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen. Bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird bei dieser Zusatzversicherung ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt.
Es gibt für den Abschluss einiger Pflegetagegeld-Verträge staatliche Förderung, das sogenannte „Pflege-Bahr“. Die Förderung beträgt fünf Euro pro Monat. Leider rechnet sich diese Variante trotz Förderung kaum.

Wann ist eine Pflegezusatzversicherung für Sie geeignet?

Diese benötigen Sie, wenn Sie sich die Zusatzkosten für eine Pflege im Alter voraussichtlich nicht aus Ihren eigenen Mitteln leisten können und dann Ihr Ehepartner bzw. Ihre Kinder einspringen müssen.

Welche Punkte sind bei der Pflegezusatzversicherung wichtig?

Wichtigstes Auswahlkriterium für eine Pflegezusatzversicherung ist, dass das Angebot Ihre finanzielle Lücke im Pflegefall abdeckt und für Sie auch langfristig bezahlbar ist. Um zu bestimmen, wie hoch die Absicherung sein muss, sollten Sie versuchen, grob abzuschätzen, wie viel Geld Sie im Ruhestand übrig haben werden. Dazu brauchen Sie einen Überblick über Ihr zu erwartendes Einkommen (Rentenansprüche, Kapitalerträge, Mieteinnahmen) und Ihre Fixkosten.

Neben der passenden Höhe der Absicherung gibt es noch weitere Kriterien, die gute Tarife aus unserer Sicht erfüllen sollten:

Zahlt unabhängig von der Art der Pflege – Sie sollten sowohl bei häuslicher als auch bei stationärer Pflege Leistungen bekommen.
Gleiches Geld für Profi- und Laienpflege – In der ambulanten Pflege sollte der Vertrag gleich hohe Leistungen vorsehen, egal ob Sie ein Angehöriger oder ein professioneller Pflegedienst versorgt oder beide.

Orientierung am gesetzlichen System – Um Mittel aus einer privaten Pflegezusatzversicherung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie pflegebedürftig sind. Am einfachsten ist das, wenn sich der private Anbieter an den Pflegegraden der gesetzlichen Pflegeversicherung orientiert. Auf eine Untersuchung durch eigene Ärzte sollte der Anbieter verzichten, wenn die Pflegepflichtversicherung Sie als pflegebedürftig einstuft.

Verzicht auf Wartezeit – Der Vertrag sollte keine Wartezeit vorsehen, bevor Sie Leistungen beantragen können. Dann zahlt die Versicherung auch, falls Sie schon in den ersten Monaten oder Jahren nach Vertragsabschluss pflegebedürftig werden.

Rückwirkende Leistung – Grundsätzlich zahlt die Versicherung erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Leistungen beantragen. Vorteilhafter ist es, wenn Ihr Anbieter rückwirkend ab dem Tag zahlt, an dem die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde. So bekommen Sie für den gesamten Zeitraum der Pflegebedürftigkeit Geld, auch wenn Sie den Versicherungsfall erst etwas später gemeldet haben.

Kostenlos im Pflegefall – Bei einigen Angeboten müssen Sie die Versicherungsbeiträge immer weiter zahlen, selbst dann, wenn Sie schon Leistungen von der Pflegezusatzversicherung bekommen. Um die finanzielle Belastung im Pflegefall so niedrig wie möglich zu halten, sollten spätestens ab Pflegegrad 2 keine Beiträge mehr anfallen.

Beitragspause möglich – Bei Zahlungsschwierigkeiten ist es gut, wenn Sie eine Beitragspause mit Ihrer Versicherung vereinbaren können. Oft ist das an bestimmte Bedingungen wie Arbeitslosigkeit geknüpft. Je mehr Anlässe ein Anbieter als Grund für eine Beitragspause akzeptiert und je weniger Unterlagen und Nachweise er dafür fordert, desto besser. Achten Sie außerdem darauf, ob Sie während der Pause weiterhin Versicherungsschutz haben und ob Sie die fehlenden Beiträge später nachzahlen müssen.

Erhöhungsoptionen – Die Inflation und Veränderungen Ihrer Lebenssituation können dafür sorgen, dass die Leistungen, die Sie ursprünglich im Vertrag vereinbart haben, im Alter nicht mehr reichen. Deshalb ist es nützlich, wenn ein Tarif die Möglichkeit bietet, Leistungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Manchmal können Sie die versicherten Summen zu bestimmten Anlässen hochsetzen – etwa wenn der Partner stirbt, der Sie hätte pflegen sollen. Viele Versicherer bieten auch eine sogenannte Leistungsdynamik an. Das bedeutet, wenn Sie tatsächlich pflegebedürftig sind, werden die Leistungen des Tarifs regelmäßig erhöht. Achten Sie aber darauf, ob es ein Höchstalter für die Erhöhungen gibt und ob mit den besseren Leistungen auch der Beitrag steigt.

Wir arbeiten mit Versicherern zusammen, bei denen all diese Punkte erfüllt sind. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne zum Thema Pflege. RegioFinanz, jetzt in Waldkirch bei Freiburg.