Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen erhalten bei medizinischen Leistungen grundsätzlich nur eine Kostenerstattung der Regelversorgung. D.h. nur die Maßnahmen, die medizinisch als notwendig angesehen werden, werden übernommen.
Wer mehr und bessere Leistungen nutzen möchte, muss diese aus eigener Tasche zahlen. Das kann, Beispiel Zahnersatz, zum Teil sehr teuer werden.
Um dies zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen abzuschließen.
Was ist der Unterschied zwischen Zusatz- und Ergänzungsversicherung?
Die Krankenzusatzversicherungen bieten Versicherungsschutz in Bereichen, in denen die GKV nicht leistet. So gibt es zum Beispiel Heilpraktiker-Tarife, Auslandsschutz oder Erstattungstarife für Sehhilfe. Nur durch Abschluss einer solchen privaten Zusatzversicherung wird der Versicherungsschutz überhaupt möglich.
Die Ergänzungsversicherung sichert Leistungen ab, die die GKV nur zu einem (geringen) Teil übernimmt. Der bestehende gesetzliche Versicherungsschutz wird somit erweitert und ergänzt. Die Ergänzungsversicherung kommt ganz oder teilweise für den von der GKV nicht übernommenen Kostenteil auf. Ein gutes Beispiel sind hier die Zahnzusatzversicherungen oder Kieferorthopädietarife, die sicherlich zu den wichtigsten Ergänzungsversicherungen zählen, da die Kosten für die Behandlungen oft sehr kostspielig sind und die gesetzliche Krankenversicherung nur die Basiskosten übernimmt.
Die wichtigsten Zusatz- und Ergänzungsversicherungen im Überblick:
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den Versicherungen, die am häufigsten abgeschlossen werden. Die Zahnzusatzversicherung sieht Kostenerstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen wie Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie vor, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen nur wenig oder gar nicht leisten. Insbesondere im Hinblick auf Zahnersatz ist die Zahnzusatzversicherung ein wichtiger Schutz, denn die GKV bietet hier lediglich Festzuschüsse, die nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten abdecken – gerade, wenn es um hochwertigen Zahnersatz wie Implantate oder Inlays geht.
Krankenhauszusatzversicherung
Als GKV-Mitglied muss man sich bei Krankenhausaufenthalten oft mit der Unterbringung im Mehrbettzimmer begnügen und eine Chefarztbehandlung ist auch nicht vorgesehen. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung ist es möglich, den Status eines Privatpatienten zu erhalten. Das bedeutet die garantierte Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und freie Arztwahl. Und der Chefarzt-Anspruch ist ebenfalls mitversichert.
Ambulante Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen sind sehr vielfältig gestaltet. Sie bieten Kostenerstattungen bei Brillen und Hörgeräten, Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, wo die GKV nicht zahlt oder Zuzahlungen gefordert werden. Oft werden auch Behandlungen übernommen, die im Leistungskatalog der GKV nicht vorgesehen sind – zum Beispiel bei Akupunktur oder Heilpraktikerleistungen. Einige ambulante Zusatzversicherungen bieten auch beim „normalen“ Arztbesuch den Status eines Privatpatienten. Es kommt immer auf die jeweilige Ausgestaltung an.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die GKV sieht nur bei Reisen innerhalb der EU und in einigen ausgewählten Ländern einen Auslandskrankenschutz vor. Dabei werden auch nicht alle Kosten übernommen, so zum Beispiel nicht die Kosten für einen Krankenrücktransport in die Heimat. Mit einem privaten Auslandsreisekrankenschutz ist eine Absicherung möglich. Die private Auslandsreisekrankenversicherung gilt in der Regel weltweit. Krankenrücktransporte sind mitversichert. Oft sind weitere Unterstützungsleistungen bei Erkrankungen im Ausland vorgesehen.
Krankentagegeldversicherung
In der GKV erhalten Versicherte nach sechs Wochen Krankengeld, um Verdienstausfälle durch den Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszugleichen. Für freiwillig GKV-versicherte Freiberufler und Selbstständige gilt der Krankengeldanspruch allerdings nur dann, wenn sie den allgemeinen (und nicht den ermäßigten) Beitragssatz zahlen. In der privaten Krankenvollversicherung kann das Krankengeld variabel miteingeschlossen werden. Oft wird aber über Jahre nicht überprüft, ob dieses noch zum erzielten Einkommen passt. Sowohl für freiwillig GKV-Versicherte ohne Krankengeldanspruch als auch für PKV-Versicherte macht daher eine private Krankentagegeldversicherung Sinn und ist existentiell. Sie schließt die Einkommenslücke und zahlt – wenn vereinbart – auch schon vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist.
Pflegezusatzversicherung
Eine private Pflegezusatzversicherung bietet zusätzliche finanzielle Leistungen, wenn Pflegebedarf gegeben ist. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdeckt – insbesondere bei stationärer Pflege – ist eine solche Versicherung in vielen Fällen zu empfehlen. Sie ist Teil der finanziellen Existenzsicherung. Überwiegend wird der Versicherungsschutz als Pflegetagegeldversicherung vereinbart. Dann wird bei Pflegebedürftigkeit ein fester Tagessatz unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt. Die Alternative dazu ist die Pflegekostenversicherung, die die anfallenden Kosten erstattet und die Pflegerente, die eine vereinbarte Rente im Pflegefall bezahlt.
Krankenhaustagegeldversicherung
Nicht mit der Krankentagegeldversicherung zu verwechseln ist die Krankenhaustagegeldversicherung. Diese Versicherung deckt typische Nebenkosten bei einem stationären Aufenthalt ab – zum Beispiel Telefonkosten, Fernsehgebühren usw., indem ein fester Tagessatz gezahlt wird.
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