Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für alle Einrichtungs-, Gebrauchs – und Verbrauchsgegenstände eines Privathaushaltes. Stellen Sie sich vor, Sie stellen Ihre Wohnung oder Ihr Haus auf den Kopf. Alles, was herausfallen würde, ist der Hausrat.
Welche Leistungen beinhaltet die Hausratversicherung?
Alle Sachschäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus sind inbegriffen, Sie können Bausteine wie Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden miteinschließen. Abgesehen von den reinen Sachschäden sind zusätzlich u.a. Aufräumkosten, Schutzkosten oder Hotelkosten versichert.
Für Wertsachen und Kunstgegenstände gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen. Darunter fallen Bargeld, Sparbücher, Schmucksachen, Briefmarken, Pelze, Gemälde, Antiquitäten über 100 Jahre sowie Sachen aus Gold und Silber.
Wichtig ist bei Abschluss, eingeschlossene Leistungen genau zu überprüfen, zum Beispiel sollten Sengschäden (Kind lässt eine Wunderkerze auf den Teppich fallen), Überspannungsschäden durch Blitz (Schäden an elektrischen Einrichtungen, auch, wenn der Blitz keine Schäden sonst am Versicherungsort hinterlassen hat) und so einiges mehr eingeschlossen sein.
Ein guter Versicherungsmakler wie RegioFinanz klärt Sie über all die nötigen und möglichen Einschlüsse und Ausschlüsse auf.
Schadensbeispiele:
Durch einen technischen Defekt entzündet sich ein Fernsehgerät und setzt Teile des Wohnzimmers in Flammen. Rauch verdreckt weitere Räume der versicherten Wohnung. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wird fast die komplette Wohnung unter Wasser gesetzt. In diesem Fall ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind, als auch die Folgeschäden durch Brandrauch und Löschwasser.
Ein Sturm reißt einige Dachpfannen weg, eindringender Regen verursacht Schäden in der versicherten Wohnung. In diesem Fall werden die Schäden am Dach durch die Gebäudeversicherung bezahlt, die Nässeschäden über die Hausratversicherung.
Was gilt als Versicherungsort der Hausratversicherung?
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung/ Haus des Kunden. Terrassen, Balkone und Loggien sind mitversichert. Gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus wie zum Beispiel der Hausflur, Keller oder Fahrradkeller sowie Garagen sind meist eingeschlossen.
Wie berechnet sich die Prämie der Hausratversicherung?
Es ist wichtig, die Versicherungssumme korrekt festzulegen, sonst kommt es zu einer Unterversicherung und die im Schadensfall wird nur anteilig erstattet. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Hausrat im Wert von 80.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung immer nur 5/8 vom Schaden, max. 50.000 Euro (Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme/Versicherungswert) bezahlt.
Auf der sicheren Seite sind wir über das Quadratmetermodel, 700€ pro Quadratmeter. Die Versicherung bestätigt den Unterversicherungsverzicht wodurch die anteilige Regulierung des Schadens entfällt, jedoch der Versicherer maximal die Versicherungssumme erstattet.