Eine Rechtsschutzversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Risiken von juristischen und teilweise auch behördlichen Auseinandersetzungen ab. Gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können sich alleine die Kosten für Anwälte und die Gerichtsgebühren schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
Wer ist durch die Rechtsschutzversicherung geschützt?
Durch die Rechtsschutzversicherung werden der Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner (bzw. eingetragene Lebenspartner), sowie deren Kinder geschützt. Auch unverheiratete Lebenspartner genießen Versicherungsschutz, müssen dafür aber unbedingt in den Versicherungsschein namentlich eingetragen werden.
Für welche Bereiche gilt der Rechtsschutz?
Die Versicherungsanbieter unterscheiden verschiedene Schutzbereiche, welche sich an den täglichen Lebensbereichen orientieren. Die in der Praxis angebotenen Formen der Rechtsschutzversicherung sind eine Kombination dieser Schutzbereiche.
Man unterscheidet insbesondere die folgenden (Rechtsschutz-) Schutzbereiche:
• Privatrechtsschutz
• Berufsrechtsschutz
• Verkehrsrechtsschutz
• Rechtsschutz für Eigentümer & Mieter
Früher konnten Versicherte ihre Versicherung nur als Gesamt-Paket haben, heute allerdings gibt es Rechtsschutzversicherungen auch als Art Wunschbaukasten, sodass jeder Versicherte sich selber aussuchen kann, in welchen Schutzbereichen er gern versichert sein möchte. Außerdem unterscheiden sich die Rechtsschutzversicherungen nach der Art des Versicherten. Eine Privatperson unterliegt beispielsweise anderen Bedingungen als Firmen, Vereine oder Selbstständige.
In den meisten Fällen werden bei einer Rechtschutzversicherung die üblichen Selbstbeteiligungen vereinbart und die Versicherungssumme wird auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Wichtig ist auch noch, dass die Rechtsschutzversicherung nur dann einspringt, wenn die Versicherung schon vor Beginn der Streitigkeiten abgeschlossen wurde. Selbst bei dem Verdacht auf ein Verbrechen springt die Rechtschutzversicherung nicht ein.
Schadensbeispiel Verkehrsrechtsschutz:
Petra hatte einen Autounfall, denn ihr hat ein anderer Autofahrer die Vorfahrt genommen. Dieser wiederum sieht die Schuld bei Petra, da sie angeblich zu schnell gefahren sei, sodass er nicht die Möglichkeit hatte, Petra überhaupt zu sehen. Die beiden ziehen vor Gericht und der Prozess zieht sich immer mehr in die Länge. Hätte Petra keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, säße sie nach Abschluss des Verfahrens auf einem großen Berg an Schulden.
Schadensbeispiel Privatrechtsschutz:
Sie haben ein Fahrzeug im sogenannten Dieselskandal und klagen gegen den Autokonzern auf Schadensersatz oder Rücknahme des Fahrzeugs.