Unfallversicherung

Wie das Wort schon sagt, ist die Unfallversicherung eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls. Hierbei deckt sie die längerfristigen Folgen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge ab. Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden aller Versicherten ungeachtet der Schuldfrage, die Haftpflichtversicherung ist für die Schäden an anderen zuständig.

Es gelten die folgenden Merkmale für einen Unfall:
Plötzlich Das Ereignis ist in einem kurzen Zeitraum eingetreten. Führte eine längere Vorgeschichte zur Schädigung, gilt dies nicht als Unfall.
Von außen auf den Körper wirkend. Es wirken mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte auf den Körper ein. Hierzu zählen auch Eigenbewegungen und unbeabsichtigte Stürze. Hat der Unfall eine organische Ursache, beispielsweise ein Herzinfarkt oder Schlaganfall, dann ist dies kein Unfall.
Ereignis. Damit ist entweder menschliches Handeln gemeint (Stoßen, Schlagen, Fallen) oder eine Naturkraft (Wind, Feuer, Eis).
Durch. Es gilt das Prinzip der Kausalität. Das Ereignis führt unmittelbar zur Beeinträchtigung der Gesundheit.
Unfreiwillig. Dieses Merkmal bezieht sich auf die Schädigung, nicht auf das Ereignis. Dadurch werden Selbstverstümmelung oder Selbstmord ausgeschlossen, nicht aber Verletzungen aufgrund von Notwehr, Rettungseinsätzen oder fahrlässigem Handeln
Gesundheitsschäden. Es geht allein um die Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, die ärztlich festgestellt werden muss. Psychische Störungen sind bei der Unfallversicherung ausgeschlossen. Ebenso alle Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

Die Versicherer bieten Tarife mit sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen an und diese regeln letztendlich ob der Unfall auch ein Schadenereignis im Sinne der Bedingungen ist. Nur ein unabhängiger Makler kann Ihnen den für Sie am besten passenden Tarif vermitteln.

Was ist versichert?

Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie leistet bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in Folge eines Unfalls eine Kapitalleistung.
Es können aber auch noch zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden. Zum Beispiel auch Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, damit der Verdienstausfall kompensiert oder die Krankenhauskosten abgedeckt werden können. Die Todesfallleistung erhalten die Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls verstirbt. Es besteht auch die Möglichkeit, zusätzlich eine Unfallrente zu vereinbaren.
Eine private Unfallversicherung ist für jeden sinnvoll. Sie schließen damit die Lücke zur gesetzlichen Unfall¬versicherung, falls vorhanden, die Sie zum Beispiel gegen Unfälle auf dem Arbeits¬weg absichert. Mit der privaten Unfallversicherung sichern Sie jedoch auch Unfälle in der Freizeit, zu Hause und beim Sport ab.

Welche Versicherungssumme macht Sinn?
In der Unfallversicherung können Sie die Versicherungssummen für die Invaliditätssumme, Tagegelder und Todesfallsumme in der Regel frei wählen.
Sie sollten allerdings so gewählt sein, dass im Fall der Fälle auch eine wirkliche Absicherung über die Unfallversicherung besteht!
Wir empfehlen eine relativ geringe Grundsumme, nämlich 30-50.000 Euro mit einer Progression (Erhöhung der Leistung mit steigender Invalidität) von 1.000%, so dass bei einem wirklich schlimmen Unfall eine sehr hohe Leistung geboten wird.
Todesfallleistung macht Sinn mit mindestens 10.000 €, so Sie dies wünschen, auch zu Krankentagegeldern und Höhe beraten wir Sie selbstverständlich auch gerne.

Schadensbeispiele:
Haushaltsunfall:
Frau M. will in der Küche eine neue Glühbirne in die Lampe einsetzen und nimmt sich eine Leiter zur Hand. Als es an der Haustür klingelt, erschrickt sie und fällt von der Leiter. Dabei bricht sie sich ein Bein. Der Bruch heilt aufgrund des fortgeschrittenen Alters von Frau M. nicht richtig, sodass sie das Bein nun nur noch eingeschränkt bewegen kann. Die Unfallversicherung erstattet ihr ein Gipsgeld für die Zeit des Heilungsprozesses und den Teil der Invaliditätssumme, die einer eingeschränkten Beinfunktion entspricht.
Fahrradunfall:
Beim Fahrradfahren mit anderen über den Spielplatz prallt ein achtjähriges Kind gegen einen Baum und fällt eine Böschung hinunter. Das Kind zieht sich beim Aufprall starke Schürfwunden auf Armen und im Gesicht zu.
Der Heilprozess ist dank der medizinischen Versorgung gut, allerdings kommt es im Gesicht zu einer Narbenbildung, die das Gesicht stark entstellen.
Da in solchen Fällen eine kosmetische Operation nicht notwendig ist, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Die private Unfallversicherung übernimmt jedoch die Kosten.