Wohngebäudeversicherung

Haus­besitzer brauchen eine Wohn­gebäude­versicherung. Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die ein definiertes Wohngebäude gegen die versicherten Gefahren und Kosten versichert.

Das Gebäude kann rein zu Wohnzwecken genutzt werden oder einen gewerblichen Teil enthalten. Mindestens 50% des versicherten Objektes sollte zu Wohnzwecken genutzt werden, um es als solches privat zu versichern.

Die elementaren Grundgefahren, die im Normalfall versichert werden können, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Denn ein Haus kann abbrennen oder durch Sturm/ Hagel oder auslaufendes Leitungs­wasser schwer beschädigt werden. Den Eigentümer des Hauses können solche Schäden finanziell ruinieren. Eine Wohn­gebäude­versicherung verhindert das.

Über die Basis-Leistungen hinaus können zahlreiche weitere Risiken in die Wohngebäude­versicherung aufgenommen werden. Die sogenannte Deckungserweiterung vergrößert den Versicherungsschutz durch Zusatzbausteine. Diese können in der Regel nur in Kombination mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Eine dieser Leistungen ist zum Beispiel der Einschluss von Abbruch- und Aufräum­kosten. Nach einem Brand­schaden können für den Abtrans­port von Resten des zerstörten Hauses leicht mehrere tausend Euro an Kosten anfallen. Diese Deckungs­erweiterung ist deshalb sinn­voll. Eine wichtige Zusatz­leistung ist auch die Kosten­über­nahme für die Entsorgung verseuchten Bodens, zum Beispiel durch ausgelaufenes Heizöl.

Bei Schäden durch Natur­ereig­nisse wie Hoch­wasser, Stark­regen oder Erdbeben hilft die normale Wohn­gebäude­versicherung nicht. Hier kann der zusätzliche Abschluss einer Elementarschaden­versicherung sinn­voll sein.

Neben der Versicherung gegen Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Rückstau) gehört auch die Glasbruchversicherung dazu. Dies ist vor allem für Hausbesitzer mit sehr großen Fensterfronten interessant.

Auch wer auf Sonnenlicht und Erdwärme setzt, muss entsprechende Photovoltaik oder Geothermie-Anlagen gesondert versichern.

Generell sichert die Wohngebäudeversicherung nur solche Schäden ab, die direkt am Wohngebäude entstehen. Dazu gehören Dach, Mauerwerk und Fundament. Auch fest installiertes Inventar wie die Heizungsanlage, die Badewanne oder der Parkett-Fußboden ist in der Regel im Versicherungsschutz enthalten. Außenanlagen und Nebengebäude werden von den Versicherern unterschiedlich gehandhabt: Bei einigen Anbietern gehören Garagen, Carports oder Werkstätten bereits zum normalen Versicherungspaket, bei anderen müssen sie eigens aufgenommen werden. Das gleiche gilt auch für Müllboxen, Zäune, Gartenmauern oder Markisen. Der gesamte bewegliche Besitz, also auch Terrassenmöbel und Gartenstühle, muss hingegen immer über die Hausratversicherung versichert werden.

Wie wird der Wert eines Gebäudes ermittelt?

Ausgangspunkt ist der Neuwert des Eigenheims. Wie hoch die notwendige Versicherungssumme sein muss, kann auf drei Wegen ermittelt werden:

  • Wertgutachten: Ein Gutachter bestimmt den Verkehrswert des Gebäudes. Dies ist zum einen teuer, zum anderen liegt der ermittelte Wert oft unterhalb der Wiederaufbau-Kosten. Die Versicherungsprämie bleibt in der Regel konstant.
  • Wohnfläche: Die Versicherungssumme wird pauschal entsprechend der Hausgröße berechnet. Im Fall eines Wiederaufbaus zahlt die Versicherung den ortsüblichen Preis für ein Gebäude derselben Größe und Konstruktionsart. Da eine Höchst-Entschädigungsgrenze festgelegt wird, wird auch die Versicherungssumme nicht der Baupreisentwicklung angepasst, es sei denn es wurde der in diesem Fall sehr wichtige Unterversicherungsverzicht vereinbart!
  • Gleitender Neuwert: Die Versicherungssumme wird der Wertentwicklung des Gebäudes und der Entwicklung der aktuellen Baukosten angepasst. Ermittelt wird die Versicherungssumme über einen Wertermittlungsfragebogen. Auch hier muss zwingend ein Unterversicherungsverzicht vereinbart sein. So gewährleisten Sie, dass die Versicherungssumme stets den Wiederaufbau-Kosten im Fall eines Totalschadens entspricht.

Je nach Anbieter und Tarif steigt die Prämie der Wohngebäudeversicherung aufgrund von Deckungserweiterungen und Zusatzleistungen weiter an. Rabatte gibt es dagegen bei Neubau, langfristiger Bindung an das Versicherungsunternehmen oder bei Einschluss einer Selbstbeteiligung. Diese Option sehen aber nicht viele Versicherer vor.

Die angebotenen Policen unterscheiden sich erheblich in Preis und Leistung und es bedarf einer genauen Analyse, um die richtige Preis-Leistung zu erzielen. Wir machen regelmäßig Marktvergleiche und können Sie kompetent und aktuell zum Thema Wohngebäudeversicherung beraten.